Leitbild
Migration und
Integration
Der KKH e.V. fühlt sich
verpflichtet Personen mit unterschiedlichem Migrationshintergrund eine
Hilfestellung zu bieten um sich in der hiesigen Multikulturellen
Gesellschaft in Berlin zurechtzufinden. Zu den Personen mit
Migrationshintergrund zählen Menschen nicht-deutscher Herkunft,
Eingebürgerte, Spätaussiedler sowie ihre Familien und Flüchtlinge mit
Asylbewerber Status.
Dabei haben wir es uns zur
Aufgabe gemacht, nicht nur eine Aktive Beratungs- und Betreuungsposition
einzunehmen, sondern teilweise auch als Begegnungsstätte für unsere
Zielgruppen ein Ort der Kommunikation zu sein, wo Erfahrungen
ausgetauscht und neue Kontakte geknüpft werden können. Unsere
Aufklärungsarbeit erstreckt sich über Rechts-, Sozial- und
Familienfragen. Die Rechte von Migrantinnen durchzusetzen und deren
rechtliche Gleichstellung sowie soziale Lage zu verbessern ist eines der
obersten Ziele des KKH e.V.
Mitarbeiterinnen
Die Zufriedenheit unserer
Beschäftigten und die angemessene Berücksichtigung ihrer persönlichen
Situation ist maßgebend für die Qualität unserer Arbeit. Die
Beschäftigten unseres Vereins besitzen hohe fachliche und soziale
Kompetenz, die sie für ihre jeweiligen Arbeitsbereiche optimal einsetzen
um eine höchstmögliche Klientenzufriedenheit zu gewährleisten. Der
fachliche Austausch erfolgt interdisziplinär und multiprofessionell und
dient grundsätzlich der gemeinsamen Aufgabe einer bestmöglichen
Unterstützung der Migrantinnen im KKH e.V.
Kurdistan
Der KKH e.V. fühlt sich
der Integration der kurdischen Bevölkerungsgruppe mit der Beibehaltung
ihrer Identität, Sprache und Kultur in Europa und Deutschland aber vor
allem in Berlin verpflichtet. Wir setzen uns für eine friedliche und
politische Lösung der Kurdenfrage ein und Informieren die Öffentlichkeit
über die Situation (und Notlage) der Kurdinnen in den besetzten Gebieten
Kurdistans. Der KKH e.V. arbeitet verstärkt an der Anerkennung der
Eigenständigkeit und an der Wahrung der kurdischen Identität in
Deutschland und Europa aber auch in der Türkei, im Iran, in Syrien und
im Irak im Rahmen der jeweiligen nationalen Verfassung als legitimes
Recht.
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